{"id":43,"date":"2015-01-27T13:03:52","date_gmt":"2015-01-27T13:03:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ubv-kaufering.de\/neu\/?page_id=43"},"modified":"2020-02-01T18:33:49","modified_gmt":"2020-02-01T17:33:49","slug":"unsere-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ubv-kaufering.de\/neu\/ueber-uns\/unsere-satzung\/","title":{"rendered":"Unsere Satzung"},"content":{"rendered":"<h3>SATZUNG<\/h3>\n<h3>DER UNABH\u00c4NGIGEN B\u00dcRGERVEREINIGUNG KAUFERING<\/h3>\n<p>(ab 18. Mai 2018)<\/p>\n<h4>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h4>\n<p>1.\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen<br \/>\n2. \u201eUNABH\u00c4NGIGE B\u00dcRGERVEREINIGUNG KAUFERING\u201c (UBV Kaufering)<br \/>\n3. Sitz des Vereins ist Kaufering<\/p>\n<h4>\u00a72 Vereinszweck<\/h4>\n<p>1. Die UBV ist ein Zusammenschluss von B\u00fcrgern zum Zweck der parteiunabh\u00e4ngigen Mitwirkung an der kommunalpolitischen Meinungs- und Willensbildung in Kaufering. Die UBV nimmt als unabh\u00e4ngige Gruppe an den Kommunalwahlen teil.<br \/>\n2. Die UBV bekennt sich zu folgenden Grund\u00fcberzeugungen:<br \/>\na) Unabh\u00e4ngigkeit und \u00dcberparteilichkeit ihrer Kommunalpolitik, sowie v\u00f6llige Weisungsungebundenheit ihrer Mandatstr\u00e4ger<br \/>\nb) Ausrichtung aller politischen Entscheidungen an den Erfordernissen des Gemeinwohls<br \/>\nc) Vorrang einer zukunftsorientierten Umweltpolitik zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen f\u00fcr Mensch, Tier und Pflanze<br \/>\nd) verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit Steuermitteln<br \/>\ne) Transparenz und Kontrolle der Verwaltung<\/p>\n<h4>\u00a73 Vereinst\u00e4tigkeit<\/h4>\n<p>An der Arbeit der UBV k\u00f6nnen alle interessierten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Kauferings teilnehmen, die sich zu den Grund\u00fcberzeugungen nach \u00a7 2 Abs. 2 bekennen. Einer Vereinsmitgliedschaft f\u00fcr die allgemeinen T\u00e4tigkeiten und Unterst\u00fctzung bedarf es nicht.<br \/>\nF\u00fcr die Aufstellung zur Wahl in den Vorstand der UBV oder als Mandatstr\u00e4gers im Markt Kauferings ist jedoch eine Mitgliedschaft notwendig.<\/p>\n<h4>\u00a74 Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>Mitglieder sind die Unterzeichner dieser Satzung.<br \/>\nDie Mitgliedschaft kann auch durch Beitritt in den Verein erworben werden. Hierzu ist ein vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllter Mitgliedsantrag samt SEPA-Formular abzugeben.<br \/>\n\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br \/>\nEin Aufnahmeanspruch besteht nicht.<br \/>\nDie Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar und muss nicht begr\u00fcndet werden.<br \/>\nMitglieder von politischen Parteien k\u00f6nnen nicht Mitglieder der UBV werden.<\/p>\n<h4>\u00a75 Austritt<\/h4>\n<p>Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit m\u00f6glich. Er wird mit Zugang der schriftlichen Austrittserkl\u00e4rung beim Vorstand wirksam.<\/p>\n<h4>\u00a76 Ausschluss<\/h4>\n<p>Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.<br \/>\nEin Ausschluss ist nur m\u00f6glich, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Satzung oder gegen die auf ihrer Grundlage gefassten Beschl\u00fcsse versto\u00dfen hat oder wenn es in sonstiger Weise die Vereinsinteressen erheblich gesch\u00e4digt hat.<br \/>\nDem Mitglied ist vor der Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung in der Mitgliederversammlung zu geben.<\/p>\n<h4>\u00a77 Rechte der Mitglieder<\/h4>\n<p>S\u00e4mtliche vollj\u00e4hrigen Vereinsmitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie in Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern.<\/p>\n<h4>\u00a78 Mitgliedsbeitrag<\/h4>\n<p>Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrags setzt die Mitgliederversammlung fest.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<br \/>\na) die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand beruft allj\u00e4hrlich mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung ein.<br \/>\n2. Die Mitgliederversammlung wird zwei Wochen vor dem Termin durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder einberufen. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten.<br \/>\n3. Einer Satzungs\u00e4nderung, sowie dem Ausschluss eines Mitglieds m\u00fcssen \u2013 ungeachtet ihrer Teilnahme an der Mitgliederversammlung &#8211; mindestens ein Drittel der Mitglieder zustimmen. Wird diese Anforderung nicht erreicht, so reicht f\u00fcr eine Zustimmung die einfache Mehrheit der in einer Folgeversammlung erschienenen Mitglieder.<br \/>\n4. F\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung sowie f\u00fcr den Ausschluss eines Mitglieds ist eine Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.<br \/>\n5. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder bei seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.<br \/>\n6. \u00dcber die in der Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<br \/>\n7. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn die Mehrheit des Vorstandes oder mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich verlangen.<\/p>\n<h4>\u00a711 Vorstand<\/h4>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus:<br \/>\na) erste(r) Vorsitzende(r)<br \/>\nb) stellvertretende(r) Vorsitzende(r)<br \/>\nc) Schriftf\u00fchrer(in)<br \/>\nd) Kassier(in)<br \/>\ne) Beisitzer(-in)<br \/>\nf) Medien- und Webdesigner(in)<\/p>\n<p>2. In den Vorstand k\u00f6nnen nur vollj\u00e4hrige Vereinsmitglieder gew\u00e4hlt<br \/>\n3. Vorstandswahlen finden erstmals innerhalb von drei Monaten nach den Marktgemeinderatswahlen statt. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zum Amtsantritt des n\u00e4chsten Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<br \/>\n4. Das Vorstandsamt endet mit dem R\u00fccktritt, dem Ausscheiden aus dem Verein oder durch den Wegzug aus der Marktgemeinde Kaufering.<br \/>\n5. Beim vorzeitigen Ausscheiden des ersten Vorsitzenden aus dem Vereinsvorstand ist binnen drei Monaten eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen ersten Vorsitzenden einzuberufen. Beim Ausscheiden eines anderen Vorstandsmitgliedes kann eine Erg\u00e4nzungswahl durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a712 Aufgaben des Vorstandes<\/h4>\n<p>1. Die Vorstandsmitglieder f\u00fchren ihre Gesch\u00e4fte ehrenamtlich.<br \/>\n2. Der erste Vorsitzende, und im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter, f\u00fchren die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins.<br \/>\n3. Der erste Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein nach au\u00dfen. Im Innenverh\u00e4ltnis sind sie verpflichtet, einen Vorstandsbeschluss herbeizuf\u00fchren, wenn es sich nicht um laufende Angelegenheiten der Vereinsf\u00fchrung handelt.<br \/>\n4. Vorstandsbeschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<br \/>\n5. F\u00fcr die Aufnahme von Krediten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.<\/p>\n<h4>\u00a713 Arbeitskreise<\/h4>\n<p>1. Der Vorstand kann f\u00fcr besondere Themenbereiche Arbeitskreise bilden.<br \/>\n2. Die Arbeitskreise k\u00f6nnen Sprecher bestimmen, die zu den Vorstandssitzungen als beratende Mitglieder zu laden sind, wenn Themen aus dem Aufgabenbereich des jeweiligen Arbeitskreises auf der Tagesordnung stehen.<\/p>\n<h4>\u00a714 Vereinsaufl\u00f6sung<\/h4>\n<p>1. \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung bei Anwesenheit von zwei Drittel der Vereinsmitglieder mit Dreiviertelmehrheit.<br \/>\n2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen jeweils zur H\u00e4lfte \u00a0\u00a0an den Verein \u201eGedenken in Kaufering e.V.\u201c, sowie an den \u201eF\u00f6rderverein Seniorenstift-Kaufering e.V.\u201c.<\/p>\n<p><strong>Anmerkung <\/strong>(nicht Bestandteil der Satzung)<strong>:<br \/>\n<\/strong>Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.07.2002 betr\u00e4gt der Jahresbeitrag \u20ac 36,-.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die ge\u00e4nderten Bestimmungen der Satzung stimmen mit dem Beschluss \u00fcber die Satzungs\u00e4nderung vom 18.05.2018 und die unver\u00e4nderten Bestimmungen mit dem zuletzt beim Vereinsregister eingereichten vollst\u00e4ndigen Wortlaut der Satzung mit allen seitdem eingetragenen \u00c4nderungen \u00fcberein.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kaufering, den 15.01.2019<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG DER UNABH\u00c4NGIGEN B\u00dcRGERVEREINIGUNG KAUFERING (ab 18. 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