Nachfolgend eine Zusammenfassung der wesentlichen Tagesordnungspunkte:

Antrag auf Errichtung einer Sicherheitswacht

Auch wenn manche Bürger es eher durch eine rosarote Brille betrachten, gibt es sicherlich in Kaufering auch „sogenannte Brennpunkte“, die mit einer deeskalierend arbeitenden Sicherheitswacht beruhigt werden könnten. Die Sicherheitswacht soll zum Schutz aller Bürger dienen. Einführend wurden wir vom Chef der Polizeiinspektion LL und der Sicherheitswacht Landsberg ausführlich informiert.

Die Angehörigen der Sicherheitswacht sind flexibel zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Sie sollen vor allem dem Vandalismus, der Straßenkriminalität entgegenwirken, durch ihre Präsenz die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger verbessern. Bei verdächtigen Vorkommnissen informiert die Sicherheitswacht über das Handsprechfunkgerät die nächste Polizeistreife. Selbst eingreifen wird sie nur im Ausnahmefall, wenn dies zur Hilfe von Bürgern dringend geboten ist.  Sie unterstützt die Polizei und leistet z. B. Mithilfe bei Fahndungen. Sie ist Ansprechpartner für schutz-bedürftige Personen, z. B. Kinder und Senioren und erteilt Auskünfte an hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger. Die Arbeit ist präventiv und erfreut sich einer hohen Akzeptanz bei der Bevölkerung.

Einsatzorte können öffentliche Bereiche und Anlagen, Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel,  das Umfeld von Gebäuden oder Einrichtungen, bei denen es immer wieder zu mutwilligen Zerstörungen oder zu Schmierereien kommt, das Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften sowie größeren, öffentlichen Veranstaltungen. Sie ist ehrenamtlich 5 – 25h/mtl. unterwegs, so dass eine permanente Präsenz zu keiner Zeit zu befürchten ist.

Befugnisse: Die Sicherheitswacht hat zunächst die gleichen Rechte wie jeder Bürger: das Festhalten eines auf frischer Tat angetroffenen Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei, sowie das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger. Außerdem kann die Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies notwendig ist. Außerdem können sie bei Gefahr im Verzug einen Platzverweis erteilen, das heißt eine Person anweisen, sich zu entfernen.

Ausrüstung: Die Sicherheitswacht hat keine Uniform. Um erkenntlich zu sein, trägt die Sicherheitswacht ein dunkelblaues Kurzarmhemd, sowie eine blaue Einsatzjacke mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ (evtl. zusätzlich Warnweste mit dem Schriftzug „Sicherheitswacht“) tragen. Auf Verlangen müssen sie sich ausweisen, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Aus Gründen der Eigensicherung führen die Angehörigen der Sicherheitswacht lediglich ein Reizstoffsprühgerät mit sich.

Bewerbungen können an die Marktgemeinde gerichtet werden (siehe Homepage)

 

Dem Markt Kaufering entstehen durch die Einrichtung und die Durchführung / Unterhaltung der Sicherheitswacht keine Kosten.

Mit  22:3 Stimmen wurde die Einführung einer Sicherheitswacht zugestimmt, die auch in regelmäßigen Abständen den MGR über die Arbeit informiert.

siehe dazu:
Landsberger Tagblatt unter:
https://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/In-Kaufering-soll-die-Sicherheitswacht-auf-Streife-gehen-id57387916.html
und https://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Die-Sicherheitswacht-ist-im-Einsatz-fuer-die-Mitbuerger-id57389501.html

Kreisbote Landsberg unter:
https://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/kaufering-schliesst-sich-landsberger-sicherheitswacht-13762878.html

Mobilfunkstation Bayernstraße – Information

Dieser Punkt wurde in der Dezembersitzung 2019 verschoben, da vor allem seitens einer Fraktion gesundheitliche Bedenken für diesen Standort erhoben wurden. Es konnte aber kein Alternativstandort gefunden werden.

Den Informationsvortrag hielt Diplom Physiker Kielmann Er sprach über Standort, die eingesetzte Technik und die Planungen. Zusätzliche Information erhielten wir durch einen Mitarbeiter des Betreibers.

Wichtige, aktuelle und interessante Informationen dazu gibt es im Internet unter: https://www.bundesnetzagentur.de

Beispielhaft und sicherlich auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit wurden uns folgende Informationen gegeben.

An Beispielen wurde uns erklärt, dass die Emissionen eines Sendemasten geringer sind, als die des Mobiltelefons, wenn damit direkt am Ohr telefoniert werde.

  • So betragen die Werte eines Sendemasten 0,5% des gesetzlich zugelassenen Wertes und die eines Handys das Hundertfache von diesen 0,5%. Es würden auch ca. 20.000 Studien vorliegen, die die Unbedenklichkeit von 3G bis 5G beweisen. Da manche dieser Studien über die Unbedenklichkeit noch nicht abgeschlossen sind, können diese Befürchtungen und Bedenken in der Bevölkerung nicht zerstreuen.
  • Meist sei die Belastung am Endgerät größer als beim Sender.

Nach teilweise sehr kontrovers geführter Diskussion und diverser Nachfragen, wurde der Punkt, wie in der Tagesordnung vorgesehen, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weiter behandelt.